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Anlässlich der Veröffentlichung des Referentenent-

wurfs zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetz

durch die Bundesregierung erklären der Vorsitzen-

de des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut und

Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten

Müller sowie der Koordinator des Parlamentskreises

Martin Halder:

„Die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes wird

überhaupt keine nachteiligen Auswirkungen auf his-

torische Fahrzeuge haben. Sorgen und Befürchtungen

von Oldtimerbesitzern sind unbegründet! Die Alters-

und Wertuntergrenzen sind gegenüber den geltenden

europäischen Regelungen deutlich heraufgesetzt. Der

Gesetzentwurf betrifft lediglich Verkehrsmittel die äl-

ter als 150 Jahre und somit älter wären als der Benz Pa-

tent-Motorwagen 1 sind. Zudemmuss derenWert über

100.000 Euro liegen.

Mit dem Gesetzentwurf zur umfassenden Stärkung des

Schutzes von Kulturgut gegen illegalen Handel sowie

zum Schutz vor Abwanderung von national bedeuten-

dem Kulturgut wird eine Genehmigungspraxis für die

Ausfuhr von besonders hochwertigen älteren Kulturgü-

tern und archäologischen Gegenständen in Mitglieds-

staaten der Europäischen Union eingeführt. Für Aus-

fuhren ins Nicht-EU-Ausland, wie etwa der Schweiz,

sind derartige Ausfuhrgenehmigungen nach EU-Recht

bereits seit 1993 erforderlich. Das Vorhaben der Bun-

desregierung hatte in den letztenWochen undMonaten

auch bei Besitzerinnen und Besitzern von historischen

Fahrzeugen Sorgen hervorgerufen. Befürchtet wurde,

dass bei Oldtimerfahrten ins Ausland möglicherweise

eine entsprechende behördliche Bewilligung notwen-

dig sei. Das kann nach Veröffentlichung des Gesetzent-

wurfs zum Kulturgutschutz ausgeschlossen werden.“

NEWS

Oldtimer von Kulturgutschutznovelle

nicht betroffen

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| SUNDAY GAZETTE 243/2015