

Anlässlich der Veröffentlichung des Referentenent-
wurfs zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetz
durch die Bundesregierung erklären der Vorsitzen-
de des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut und
Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten
Müller sowie der Koordinator des Parlamentskreises
Martin Halder:
„Die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes wird
überhaupt keine nachteiligen Auswirkungen auf his-
torische Fahrzeuge haben. Sorgen und Befürchtungen
von Oldtimerbesitzern sind unbegründet! Die Alters-
und Wertuntergrenzen sind gegenüber den geltenden
europäischen Regelungen deutlich heraufgesetzt. Der
Gesetzentwurf betrifft lediglich Verkehrsmittel die äl-
ter als 150 Jahre und somit älter wären als der Benz Pa-
tent-Motorwagen 1 sind. Zudemmuss derenWert über
100.000 Euro liegen.
Mit dem Gesetzentwurf zur umfassenden Stärkung des
Schutzes von Kulturgut gegen illegalen Handel sowie
zum Schutz vor Abwanderung von national bedeuten-
dem Kulturgut wird eine Genehmigungspraxis für die
Ausfuhr von besonders hochwertigen älteren Kulturgü-
tern und archäologischen Gegenständen in Mitglieds-
staaten der Europäischen Union eingeführt. Für Aus-
fuhren ins Nicht-EU-Ausland, wie etwa der Schweiz,
sind derartige Ausfuhrgenehmigungen nach EU-Recht
bereits seit 1993 erforderlich. Das Vorhaben der Bun-
desregierung hatte in den letztenWochen undMonaten
auch bei Besitzerinnen und Besitzern von historischen
Fahrzeugen Sorgen hervorgerufen. Befürchtet wurde,
dass bei Oldtimerfahrten ins Ausland möglicherweise
eine entsprechende behördliche Bewilligung notwen-
dig sei. Das kann nach Veröffentlichung des Gesetzent-
wurfs zum Kulturgutschutz ausgeschlossen werden.“
NEWS
Oldtimer von Kulturgutschutznovelle
nicht betroffen
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| SUNDAY GAZETTE 243/2015