

SCHUTZ
Versicherung für Cabriofahrer
Zu einem guten und sorgenfreien Start in die Cabrio-Saison gehört neben den notwendigen Wartungs- und Pflegemaßnahmen auch ein passender Versiche- rungsschutz. Die offenen Autos locken immer wieder Langfinger an oder fordern Jugendliche zu übermütigem Schabernack heraus. Die Schäden sind von der Kfz- Versicherung dann nicht immer abgedeckt. Deshalb sollte auf entsprechende Vor- sorge geachtet werden, empfiehlt das von der HUK-Coburg initiierte Golsar Ins- titut für verbrauchergerechtes Versichern. Diese beginnt schon, wenn das offene Auto geparkt wird, und sei es auch nur für kurze Zeit. Zwar ist kein Cabrio-Besitzer grundsätzlich dazu verpflichtet, sein Fahrzeug im- mer nur geschlossen abzustellen. Wer das Auto mit geöffnetem Dach stehen lässt, muss also nicht zwangsläufig Ärger mit der Versicherung befürchten, wenn Teile aus dem Cabrio oder gar das ganze Fahrzeug entwendet werden. Doch das trifft nur zu, wenn es lediglich kurzzeitig nicht beaufsichtigt und das Risiko eines Diebstahls somit gering war. Cabrios sollten daher nur in belebten Straßen offen zurückgelas- sen werden, rät das Goslar Institut. Wobei natürlich auch dies keine Garantie dafür ist, dass nichts mit dem Auto geschieht, wie Versicherungsexperten aus der Praxis berichten. Sie empfehlen daher, vorsichtshalber immer das Verdeck zu schließen, wenn das Cabrio abgestellt wird. Andernfalls muss der Versicherte damit rechnen, dass ihm bei einem Schaden die Deckungsleistung gekürzt wird. Ein geschlossenes Cabrio hält zudem missliebige Zeitgenossen davon ab, das Fahrzeug als eine Art „Abfalleimer“ zweckzuentfremden. Lesen Sie mehr auf Classic-Car.TV ...36
| SUNDAY GAZETTE 230/2015